Mediation (lat.: „Vermittlung“) ist eine außergerichtliche Form der Lösung von Konflikten, deren Wurzeln sich weit über 2000 Jahre zurückverfolgen lassen.
Insbesondere im angelsächsischen Rechtssystem (Common Law der USA und der Staaten des Commonwealth) wird Mediation bei großen Streitigkeiten im Wirtschaftsleben mit einer Erfolgsquote von über 90% sehr erfolgreich eingesetzt. Inzwischen steigt auch in Deutschland das Interesse an Mediation, und sie wird zunehmend vor allem von Rechtsanwälten professionalisiert.
Kennzeichnend für die Mediation ist, dass die Beteiligten eines Konflikts eigenverantwortlich versuchen, praktikable und tragfähige Lösungen zu finden.
Dabei werden sie vom Mediator als einem unabhängigen Dritten unterstützt, der anders als etwa ein Richter keine Entscheidungsbefugnis besitzt, sondern durch seine Fähigkeit zur strukturierten Verhandlungsführung den Parteien hilft, schnelle und flexible, im Idealfall sogar kostengünstigere Regelungen zu finden, von denen alle Beteiligten profitieren.
Hinter vielen Konflikten stehen persönliche oder unternehmerische, wirtschaftliche wie ideelle Zielsetzungen, sowie Interessen und Bedürfnisse, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens häufig keine Berücksichtigung finden.
Denn in einem gerichtlichen Verfahren ergehen Entscheidungen fast ausschließlich mit Blick auf die Sach- und Rechtslage in der Vergangenheit. Gerichtsentscheidungen weisen deshalb nur sehr selten in die Zukunft gerichtete, gestalterische Elemente auf. Der Gang zum Gericht führt so trotz des erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwands in den meisten Fällen für alle Parteien nicht zu den erwarteten und gewünschten Ergebnissen.
Mediation kann hier eine sinnvolle Alternative bieten, deren Vorteile in einem unbürokratischen, schnell verfügbaren und flexiblen Verfahren mit höchster Vertraulichkeit liegen.
Damit verbunden ist eine erhebliche Zeit- und Kostenersparnis durch Reduzierung der Rechtsverfolgungskosten, Schonung personeller und betrieblicher Ressourcen, Bewahrung von Geschäftsgeheimnissen sowie die Verringerung „emotionaler Kosten“ eines Streitverfahrens.